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Miekley Immobilien GmbH
Geschäftsbedingungen
Bei Kaufvertragsabschluß ist eine Provision - gemäß im Expose genannter Höhe - zahlbar und fällig durch den Käufer. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger unsere Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer, bzw. dem Bauträger. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die Objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers / Bauträgers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich, spätestens binnen 5 Tagen und unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher ausschließlich für den Empfänger bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformationen weitergegeben hat das Geschäft selbst vornimmt . Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte, wirksam und fällig. Aufwandsentschädigungen (10% der Courtage) ist nur nach Anberaumung und Nichtzustandekommen eines notariellen Vertrages fällig.
Die Firma Miekley Immobilien GmbH ist berechtigt – auch provisionspflichtig – für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.
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